Gewerbe anmelden
Wenn du ein Gewerbe eröffnen willst, außer als Selbstständiger in der Fortwirtschaft oder als Freiberufler, musst du dein Gewerbe anmelden. Vielleicht fragst auch du dich, ob du zum Gewerbeamt oder zum Finanzamt musst, was die Anmeldung kostet und was da überhaupt alles rein muss. Hier erfährst du alles, um dein Gewerbe schnell und unkompliziert anzumelden.
Sonderregel für die Freien Berufe: Wer in der Wissenschaft, der Kunst und Kultur, der Erziehung und Bildung oder als Schriftsteller arbeitet, muss keine Gewerbesteuer zahlen und daher das Gewerbe auch nicht anmelden, sich aber zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt melden. Dieses entscheidet dann auch, ob es deinen Status als Freiberufler anerkennt. Wenn du sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Anteile in deinem Unternehmen hast, kann trotzdem eine Gewerbeanmeldung notwendig sein. Bist du dir nicht sicher, kannst du entweder beim Finanzamt oder beim örtlichen Gewerbeamt nachfragen. Die Anerkennung als Freiberufler erfolgt dann immer in einer Einzelfallprüfung.
Gewerbeanmeldung in Kürze
Wo? Gewerbeamt
Wann? vor dem ersten Arbeitstag
Wie? Vordruck ausfüllen und persönlich, per Post oder online einreichen
Kostenpunkt? zwischen 10 und 65 Euro
Dauer? in der Regel sofort bei persönlicher Vorsprache, knapp eine Woche per Post oder Email
Gewerbeschein erfolgreich erhalten
Vor der Gewerbeanmeldung: Die Unterlagen
Um dein Gewerbe anmelden zu können, musst du alle erforderlichen Unterlagen einreichen, vorher gibt es keinen Schein. Zunächst einmal brauchst du einen gültigen Ausweis oder Reisepass, den du in Kopie mit einreichst. Das muss keine notariell beglaubigte Kopie sein, eine einfache Kopie reicht aus, solange man alles lesen kann. Vor- und Rückseite!Als Deutscher oder EU-Bürger benötigst du außerdem eine Meldebescheinigung. Diese darf nicht älter, als ein halbes Jahr sein. Du bekommst die Meldebescheinigung bei deinem örtlichen Einwohnermeldeamt. Viele Meldeämter geben diese kostenlos aus, manche fordern dafür einen kleinen Obulus, der in der Regel deutlich unter 10 € liegt.
Als Nicht-EU-Bürger benötigst du außerdem deinen Aufenthaltstitel, den dir deine zuständige Ausländerbehörde ausgestellt hat. Davon legst du einfach eine einfache Kopie bei.
Für einige Gewerbearten benötigst du außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart OG. Die Belegart OG gibt an, dass dieses Führungszeugnis für Behörden ist, die gewerberechtliche Entscheidungen treffen. Wenn dort Einträge vorhanden sind, sind diese für die Behördenzwecke etwas umfangreicher, als für den Privatbedarf. Das Führungszeugnis kostet 13 € und muss bei der Antragsstellung bezahlt werden. Welche Gewerbearten zwingend ein Führungszeugnis bei der Antragsstellung brauchen, siehst du in Paragraf 38 der Gewerbeordnung. Einige Gewerbeämter fordern aber auch für andere Gewerbe ein Führungszeugnis auf der Grundlage von Absatz 2 des Paragrafen.
Einige Gewerbearten erfordern darüber hinaus auch spezielle Lizenzen, Berechtigungen oder andere Zulassungen, wie eine Handwerkskarte, eine amtsärztliche Zulassung oder ein Gesundheitszeugnis, welche dann ebenfalls in Kopie mit einzureichen sind. Wenn dein Gewerbe im Handelsregister eingetragen werden muss, muss dieser Eintrag vor der Gewerbeanmeldung erfolgen, denn auch der Handelsregisterauszug oder der Nachweis der Eintragung muss mit eingereicht werden.
Bist du unter 18, brauchst du zusätzlich noch die Ermächtigung deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts. Die Ermächtigung allein reicht nicht aus, nur beides zusammen berechtigt Minderjährige zum Führen eines Gewerbes. Im Gegensatz zu Angestelltenverhältnissen kann das Familiengericht bei der Selbstständigkeit die Eltern auch nicht einfach überstimmen, sollten diese dagegen sein.
Falls du eine andere Person mit der persönlichen Einreichung beauftragst, benötigt auch diese einen gültigen Ausweis oder Reisepass und die Meldebescheinigung. Darüber hinaus muss diese Person eine schriftliche Vollmacht von dir dabei haben.
Checkliste Dokumente
Gewerbeanmeldung GewA1 ausfüllen
Für die Gewerbeanmeldung gibt es einen bundeseinheitlichen Vordruck, mit dem du dein Gewerbe anmelden musst. Da einige Behörden manchmal etwas behäbig sind mit der Umstellung, werden im Folgenden die Nummern der neuen GewA1 verwendet und in Klammern jeweils die Nummer der alten GewA1 angegeben. Du erkennst den Unterschied an Nummer 4: Die alte Fassung hat eine Nummer 4a, die neue nicht.Angaben zum Betriebsinhaber
1 (1) Der Name deines Betriebs, wie er in einem Register eingetragen wurde. Die Rechtsform (e. V., GbR, GmbH, ...) muss hier mit rein. Wenn dein Betrieb keinen Registereintrag braucht, kannst du das leer lassen.2 (2) Ort des Registereintrags bezieht sich auf den Ort, in dem das Registergericht steht. Dazu die Nummer deiner Eintragung im Register.
3 (-) Name des Geschäfts meint hier das, was draußen am Firmenschild stehen wird. In der alten Fassung der GewA1 nicht vorhanden.
4 (3) In der neuen Fassung steht hier schon „Familienname“, in der alten nur „Name“. Gemeint ist in beiden Fassungen dein Familienname.
5 (4) Vorname beinhaltet alle Vornamen laut Ausweis, nicht nur den Rufnamen.
6 (4a) Geschlecht, in der alten Fassung männlich oder weiblich, in der neuen Fassung sind auch „divers“ oder „o.A.“ ankreuzbar, letzteres bedeutet „ohne Angabe“, wenn kein Geschlecht zugeordnet wurde.
7 (5) Der Geburtsname ist der Familienname bei Geburt. Bleibt leer, wenn du immer noch so heißt.
8 (6) Geburtsdatum und 9 (7) Geburtsort und -land sind klar. Das Land meint nicht das Bundesland, sondern den Staat, in dem du geboren wurdest. Bist du in der DDR geboren, reicht es, wenn du „Deutschland“ schreibst.
10 (8) Die Staatsangehörigkeit ist wichtig für die Steuern. Besitzt du zwei Staatsangehörigkeiten, gibst du das hinter „andere“ an.
11 (9) Die Anschrift ist nicht die des Gewerbes, sondern deine private, wo die Post dich erreichen kann. Telefonnummer solltest du mit eintragen. Faxnummer ist zwar etwas historisch, aber wenn du hast, trag sie ruhig mit ein. Email steht da als freiwillig, solltest du auf jeden Fall mit angeben, da die Kommunikation mit den Behörden damit viel schneller gehen kann.
Angaben zum Betrieb
12 (10) Hier trägst du bei einer Personengesellschaft (z. B. einer GbR) ein, wie viele Geschäftsführer sie hat oder bei einer juristischen Person, wie einer GmbH, wie viele gesetzliche Vertreter sie hat. Bleibt leer, wenn du allein arbeitest oder der einzige Chef bist.13 (-) Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor, das bedeutet, ob der Bund, ein Land oder eine Kommune oder eine andere staatliche, behördliche Einrichtung finanziell, personell oder anderweitig wirtschaftlich in deinem Geschäft involviert ist. Da kreuzt du Ja an, wenn du irgendwelche öffentlichen Mittel erhältst und deswegen dir eine Behörde oder ein Organ des öffentlichen Rechts in die Ausübung direkt reinreden kann. Eine Privatschule mit öffentlichen Fördermitteln würde zum Beispiel Ja ankreuzen. Eine Werkstatt, die Gründerzuschuss erhält und den Fuhrpark vom Rathaus in Schuss hält, würde hier Nein ankreuzen, denn die Arbeit der Werkstatt wird nicht direkt davon beeinflusst.
14 (11) Vertretungsberechtigte Person ist der Ansprechpartner vor Ort. Hier nur etwas eintragen, wenn du eine deutsche Aktiengesellschaft (AG) anmeldest oder dein Betrieb nur eine Zweigstelle oder Zweigniederlassung eines anderen Betriebs ist.
15 (12) Anschrift der Betriebsstätte ist die Postanschrift deines Gewerbes. Für Telefon, Telefax und Email gilt das gleiche, wie bei deinen persönlichen Angaben weiter oben.
16 (13) Hauptniederlassung wird nur eingetragen, wenn dein Betrieb zu einer anderen Firma gehört. Bist du unabhängig, bleibt das leer.
17 (14) Die frühere Betriebsstätte wird hier eingetragen, wenn dein Gewerbe umgezogen ist. Dann gibst du hier die vorherige Adresse an. Wenn du früher ein anderes Gewerbe betrieben hast und jetzt etwas völlig anderes machst, kommt das nicht in die Anmeldung.
18 (15) Hier beschreibst du, was genau in deinem Gewerbe gemacht wird. Sei dabei so genau wie nötig und so frei wie möglich, sonst kann es dir passieren, dass du bei jeder kleinen Änderung wieder eine neue Anmeldung durchführen musst. Wenn du eine Karateschule anmeldest, mach Kampfsport und Selbstverteidigung draus. Wenn du einen Motorradhandel eröffnest, mach Kraftradhandel draus, sonst hast du Mopeds, Mofas, Mokicks und Scooter ausgeschlossen.
19 (16) Ob du dein Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb betreibst, entscheidet unter anderem über deine Krankenversicherung und die Besteuerung. Wenn du nur dein Gewerbe betreibst und damit mindestens 50% deiner Einnahmen generierst, ist es dein Haupterwerb. Nimmst du durch andere Arbeit mehr ein oder arbeitest weniger als 30 Stunden pro Woche, ist es eher dein Nebenerwerb. Der Vordruck gibt dir hier die Möglichkeit, Nebenerwerb auch dann anzukreuzen, wenn du nur vorerst damit beginnst und erst später deinen Haupterwerb daraus machen willst.
20 (17) Wann nimmst du die Arbeit auf, das bedeutet, wann eröffnest du. Renovierungen und Baumaßnahmen, um überhaupt öffnen zu können, zählen hier noch nicht mit rein, sondern der erste Tag, an dem du richtig offen hast.
21 (18) Hier gibst du an, ob du in einer IHK oder Handelskammer sein musst für deinen Betrieb. Ist das nicht erforderlich, kreuzt du „sonstiges“ an.
22 (19) Wie viele Mitarbeiter wirst du haben. Achtung, Fallstrick: Du selbst zählst nicht mit! Wenn du nur allein deine Firma betreibst, kreuzt du „keine“ an!
23 (20) Hier kreuzt du an, ob du deine eigene Hauptniederlassung bist, eine unabhängige Zweigniederlassung oder eine von der Hauptniederlassung abhängige Zweigstelle.
- (21) In der alten Fassung wurde die Aufstellung von Automaten noch separat geführt, in der neuen Fassung wird dieser Unterschied nicht mehr gemacht, da auch die Automatenfirmen ja eine Haupt- oder Zweigniederlassung haben oder von einer unselbstständigen Zweigstelle aus geliefert und gewartet werden.
24 (22) Reisegewerbe meint kein Reisebüro, sondern ist dann anzukreuzen, wenn du keine Geschäftsräume hast, sondern zu den Kunden fährst, um deine Arbeit zu verrichten. Das kann zum Beispiel ein reisender Hundefriseur oder ein Nachhilfelehrer sein.
25 (23, 24) Hier gibst du an, ob du die Firma neu gründest, umgezogen bist oder sie von jemandem übernimmst.
26 (26) Wem gehörte die Firma vor dir, wie hieß sie zu der Zeit, das kommt hier rein.
27 (-) Neu in der neuen Fassung ist die Frage nach der früheren Unfallversicherung, wenn du die Firma übernommen hast.
Falls du eine Betriebs- oder Aufenthaltserlaubnis brauchst
28 (28) - Wenn dein Betrieb eine Erlaubnis braucht, zum Beispiel Heilpraktiker oder Security, wird sie hier eingetragen.29 (29) - Die Handwerkskarte für Handwerksbetriebe wird hier eingetragen.
30 (30) - Nicht-EU-Bürger geben hier ihre Aufenthaltsgenehmigung an. Sollte diese mit Auflagen oder Beschränkungen versehen sein, wie einer Reisebeschränkung oder Berufsverboten, werden diese unter 31 (31) angegeben.
Datum, Unterschrift, Beiblatt
32 (32) und 33 (33) sind ziemlich selbsterklärend, du schreibst das aktuelle Datum und unterschreibst deine Gewerbeanmeldung, da sie sonst nicht angenommen wird.Sollte deine Firma mehr als einen gesetzlichen Vertreter oder Geschäftsführer haben, fügst du ein Beiblatt an, das es ebenfalls als Vordruck gibt. Auf diesem werden Namen, Adressen und Geburtsdaten aller Vertreter erfasst, ebenfalls vom Anmeldenden mit Datum unterschrieben und als erste Anlage beigefügt.
Achtung! Eventuelle Führungszeugnisse, Lizenzen und ähnliches müssen für jeden Vertreter mit eingereicht werden!
Wenn der Platz für die Beschreibung deines Gewerbes nicht ausreicht, kannst du formlos oder als Vordruck als nächste Anlage noch weitere Angaben zur Tätigkeit machen. Hierzu gibst du den Namen deiner Firma sowie deinen Familien- und Vornamen an und anschließend die weiteren Angaben zur Tätigkeit. Auch dieses Blatt wird unterschrieben.
Alles fertig - und nun?
Jetzt gibst du deine Gewerbeanmeldung persönlich, per Post oder per Email beim zuständigen Gewerbeamt ab. Zuständig ist das Gewerbeamt, in dessen Bezirk du dein Gewerbe ausüben willst. Wenn du in Stadt A wohnst, dein Gewerbe aber in Stadt B, ist das Gewerbeamt der Stadt B zuständig. In der Regel erhältst du nach spätestens einer Woche deinen Gewerbeschein mit der Zahlungsaufforderung der Bearbeitungsgebühr.Das Gewerbeamt wird nun von Amts wegen auch das zuständige Finanzamt informieren, das dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden wird. Du kannst dich auch selbst mit dem Gewerbeschein beim Finanzamt melden und um den Fragebogen ersuchen. Obwohl die Gewerbeämter dies automatisch tun, solltest du dich nicht in jedem Fall darauf verlassen und dich lieber selbst melden, denn das gehört zu deinen Pflichten und nicht zu denen der Gemeinde.
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Quellenangabe:
Für die neue Fassung des Vordrucks wurde der aktuelle Vordruck der Stadt Leipzig benutzt:
PDF-Download
Für die alte Fassung des Vordrucks wurde die Fassung von gewerbeanmeldung.de verwendet:
PDF-Webansicht
Für den Inhalt wurde § 14 GewO mit den zugehörigen Kommentaren und Ausfüllhinweisen verwendet:
§ 14 GewO beim Bundesamt für Justiz
In 3 Schritten zum angemeldeten Gewerbe
Vorbereitung
Besorge dir vorab alle nötigen Informationen, Vordrucke und Unterlagen, die du zur Anmeldung benötigst. Hier hilft auch die IHK oder HWK gern weiter.
Die Formulare
Fülle nun das Formular zur Gewerbeanmeldung vollständig aus. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung oder Gemeinde sind in aller Regel äußerst hilfsbereit.
Gewerbeanmeldung
Mit der Abgabe der Unterlagen und Bezahlung der Gebühr wird die Gewerbeanmeldung vorgenommen. Du erhältst einen Abdruck der Gewerbeanmeldung schriftlich ausgehändigt.
Notfall! Ich habe seit einiger Zeit ein Gewerbe und erst heute gesehen, dass ich es anmelden muss!
Ganz ruhig bleiben! Du kannst dein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Dafür hast du bis zu 60 Monate, also 5 Jahre Zeit. Obwohl die Gewerbeämter oft ziemlich kulant sind, kann es trotzdem passieren, dass du einen Bußgeldbescheid für die verspätete Anmeldung bekommst, das wäre dann Lehrgeld und du müsstest es bezahlen. Die bis dahin nicht abgeführte Gewerbesteuer würde das Finanzamt dann von dir nachfordern und die müsstest du bezahlen. Es ist also in deinem Interesse, die Anmeldung so früh wie möglich durchzuführen, um Bußgelder und Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Achtung:
Auch die Abmeldung deines Gewerbes muss zeitnah geschehen. Kommt es zu einer verspäteten Gewerbeabmeldung, so können ebenfalls Bußgelder anfallen.
P.S.: Ich spreche da aus Erfahrung, das hat mich ca. 60€ gekostet.