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Kleinunternehmen gründen

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Was ist ein Kleinunternehmen?

Wenn du ein Kleinunternehmen gründen willst, darfst du bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Das ist im Gründungsjahr bzw. vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € Umsatz. Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann auch verzichtet werden. Verzichtest du darauf, bist du für 5  Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden.

Sollte dein Einkommen die Grenze überschreiten, wirst du umsatzsteuerpflichtig und du musst im folgenden Jahr die Umsatzsteuer anmelden. Der Umsatz ist nicht der Gewinn. Der Gewinn ist das, was vom Umsatz übrig bleibt, wenn man die Kosten abzieht. Wenn nichts übrig bleibt, hat das Unternehmen Verluste gemacht. Der Umsatz ist dagegen das, was man vom Käufer für seine Waren oder Dienstleistungen erhält. Um den Umsatz zu berechnen, dürfen hiervon nicht die Ausgaben abgezogen werden. Du darfst nicht mehrere Kleinunternehmen gründen, um der Umsatzsteuerpflicht zu entgehen. Die Umsätze aus allen Unternehmen werden zusammen gerechnet.

Kleinunternehmen gründen

Wenn du mit der Selbstständigkeit beginnst, ist es günstig, erst einmal nebenberuflich zu starten. Wenn es gut läuft und du siehst, dass du davon leben kannst, machst du es zum Hauptberuf. Ein Unternehmen von Null auf zu gründen ist ein großer Schritt. Denn wenn es mal nicht so gut läuft und vielleicht sogar auch auf Dauer schlecht geht, hast du keine sonstigen Einnahmen. Deshalb musst du einige Reserven haben, damit du finanzielle Engpässe überstehen kannst. Falls du für deine Anschaffungen einen Kredit benötigst, ist das Risiko umso größer. Aber die meisten träumen davon, sich selbständig zu machen und ihr eigener Chef zu sein. Wenn es gut läuft, ist das der schönste Job der Welt. Aber er kann auch zur Falle werden, wenn es nicht gut läuft. Deshalb ist es wichtig, sich finanziell abzusichern.
Natürlich ist es eine große Arbeitsbelastung, nebenberuflich selbständig zu sein. Wenn die anderen Feierabend haben, fängt bei dir die Arbeit an. Ein Selbständiger hat nie so richtig frei, er kann ja immer arbeiten. Das führt oft zur Überlastung, denn es fehlt an Freizeit und Erholung. Da die meisten Kleinunternehmer von zu Hause aus starten, ist man auch immer in der Nähe seines Arbeitsplatzes. Das hat Vorteile, den der Arbeitsweg entfällt, aber auch Nachteile, denn man hat nie Abstand zu seiner Arbeitsstelle.

Ausübung eines Gewerbes als Kleinunternehmer

Als Erstes musst du dein Gewerbe anmelden. Bei der Gemeinde, entweder beim Gewerbeamt oder dem Ordnungsamt, kannst du den Gewerbeschein bekommen und dein Gewerbe so anmelden. Hier musst du persönlich erscheinen und dich mit dem Personalausweis ausweisen. Die Kosten betragen je nach Gemeinde 20-50 €, es ist ein einfaches Formular. Angeben musst du außer deinem Namen und Anschrift und Geburtsdatum noch Art der Tätigkeit, wo sie ausgeübt wird und die Anzahl der Mitarbeiter.

Für weitere Hintergrundinformation empfehle ich den Artikel von selbststaendigkeit.de: "Kleingewerbe anmelden".

Den Gewerbeschein brauchst du, um dich bei Institutionen wie der Krankenkasse oder der IHK als selbständiger Unternehmer ausweisen zu können. Außerdem brauchst du ihn, um bei Händlern einkaufen zu können, die nur an Selbständige verbilligt verkaufen.
Beim Finanzamt musst du dein Gewerbe ebenfalls anmelden und dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Hier gibst du dann auch an, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Außerdem wird die IHK dich kontaktieren, um zu prüfen, ob du bei ihr beitragspflichtig bist. Dies ist der Fall, wenn dein Verdienst über 5.200 € liegt. Für die ersten beiden Jahre kannst du dich erst mal befreien lassen, wenn du mitteilst, dass dein Gewinn voraussichtlich nicht höher liegt. Für die folgenden Jahre sind dann die Daten vom Finanzamt maßgebend, die automatisch an die IHK übermittelt werden.

Versicherungen für Kleinunternehmer

Die wichtigste Versicherung beim Kleinunternehmen gründen ist sicher die Krankenversicherung. Die Krankenkassenbeiträge für Selbständige (und hierunter fallen auch die Kleingewerbetreibenden) sind sehr hoch. Bei den privaten Versicherungen sind die Beiträge für Selbständige oft etwas günstiger. Wenn man sich nebenberuflich selbständig macht, gelten wieder andere Regelungen. Am besten erkundigst du dich hier vor der Gründung bei der Krankenkasse. Vielleicht hast du auch noch Anrecht auf Familienversicherung, zum Beispiel über den Ehemann oder die Ehefrau. Hierbei darf man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Als weitere Versicherungen kommen die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die man beim Arbeitsamt beantragt, und eine Betriebshaftpflicht, die Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb abdeckt, eine Rechtsschutzversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die freiwillige Rentenversicherung, zum Beispiel eine Basisrente, infrage.

Kleinunternehmerregelung – steuerliche Gesichtspunkte

Wenn du dich dafür entscheidest, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, kannst du die Vorsteuer nicht von den Anschaffungen abziehen. Das kann ein Nachteil sein, wenn man viele große Anschaffungen hat. Denn das Kapital ist ja erst einmal gebunden, ehe man es im darauffolgenden Jahr eventuell von der Steuer abziehen kann. Dies kann gerade im Anfang einer Unternehmensgründung problematisch sein. Hier gilt es abzuwägen, welche Regelung mehr Vorteile bringt. Man kann sich auch bei wenig Verdienst dafür entscheiden, umsatzsteuerpflichtig zu werden, ist dann allerdings auf fünf Jahre gebunden, auch wenn der Gewinn niedrig ist.
Bei der Besteuerung hat man als Kleinunternehmer einige Vorteile. Man zahlt keine Umsatzsteuer und muss daher auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Bei der Steuererklärung braucht man keine doppelte Buchführung, eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht. Das ist ein Formular, auf dem man seine Einnahmen und seine Ausgaben angibt und daraus den Gewinn ermittelt. So hast du auch bei der Aufzeichnungspflicht als Kleinunternehmer einige Erleichterungen. Die Steuererklärung erfolgt elektronisch per Elster und es werden keine Unterlagen mit eingereicht. Trotzdem musst du alle Einnahmen und Ausgaben in chronologischer Reihenfolge aufzeichnen und diese Unterlagen mit den Rechnungen und Kontoauszügen für mindestens 10 Jahre aufbewahren.

Rechnungen ausstellen als Kleinunternehmer

Auf deinen Rechnungen musst du darauf hinweisen, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Du kannst zum Beispiel unten auf deinen Rechnungen als Fußnote anbringen: „ Als Kleinunternehmer/in laut §19 USTG von der Umsatzsteuer befreit. Die Mehrwertsteuer wird nicht extra ausgewiesen“.
Ansonsten müssen deine Rechnungen als Kleinunternehmer den vollständigen Namen und Anschrift von dir und des Leistungsempfängers enthalten, außerdem die Steuernummer, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer sowie den Zeitpunkt der Leistung. Und natürlich auch eine genaue Beschreibung und Preis der gelieferten Produkte bzw. Dienstleistungen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt die Meinung des Autors dar und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. In allen rechtlichen Fragen wende dich bitte an den Berater deines Vertrauens.

Noch viel mehr darüber, wie du dein IT-Unternehmen gründest, findest du in unserem großen Gründungsguide.

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About the author 

Tobias Ziegler

CEO von IT-founder.de, Gründer, Business-Coach und langjähriger Selbstständiger in der IT-Branche.
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