fbpx

Die gängigsten Unternehmensformen – und was es zu beachten gibt

0 Comments

IT-Unternehmen gründen

Im Dschungel der Unternehmensformen verliert man vor allem als Laie sehr schnell den Überblick. Wenn du keine Lust hast, dich jetzt mühevoll im Internet durch all die Feinheiten zu wühlen, dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für dich. Ich habe dir die gängigsten Unternehmensformen herausgesucht und kurz die wichtigsten Infos zusammengestellt. So kannst du dir unkompliziert einen ersten Überblick verschaffen.

Unternehmensformen in diesem Artikel

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) & UG


Software Unternehmen gründen

Einzelunternehmen

Wenn du dich als Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig machst und keine andere Rechtsform wählst, dann bist du erstmal Einzelunternehmer. Du kannst unkompliziert und theoretisch sogar ohne Rücklagen oder Kapital dein Unternehmen starten. Es versteht sich jedoch von selbst, dass du immer darauf achten solltest, für einen risikofreieren Start oder „Trockenphasen“ einen Puffer bereitzuhalten. Wie hoch dieser Puffer ist, das entscheidest du anhand deiner kommenden Fixkosten und Lebensunterhaltskosten.

Übst du einen kaufmännischen Beruf aus, musst du dich beim Gewerbeamt anmelden und dein Unternehmen durch einen Notar ins Handelsregister eintragen lassen.
Startest du als Kleinunternehmer, steht dir dieser Eintrag frei, du musst aber trotzdem zum Gewerbeamt.
Wenn du dich als Freiberufler selbstständig machst, musst du lediglich beim Finanzamt deine Steuernummer beantragen und dich dort als selbstständig melden.

So einfach das mit dem Einzelunternehmen auch klingt, solltest du die Haftung beachten: Als Einzelunternehmer haftest du vollständig für dir entstandene Schulden und musst mit deinem gesamten Vermögen im Falle des Falles dafür gerade stehen. Wenn du nur „kleinere Beträge“ zu verwalten hast, für die du problemlos mit deinem Vermögen aufkommen kannst, dann ist das kein Problem. Sollte dein Unternehmen sich aber gut entwickeln und du verwaltest regelmäßig hohe Summen, dann solltest du über eine haftungsbeschränkte Rechtsform nachdenken. Je nachdem, was du machst, ist auch eine Versicherung für den Schadensfall unter Umständen interessant für dich.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Unter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts versteht man eine Rechtsform, die dir ermöglicht, dich mit mehreren Partnern für eine Gründung zusammenzutun. Diese Rechtsform entsteht automatisch, sobald ihr zu zweit oder zu mehreren gründet. An sich macht das erstmal keinen Unterschied, solange ihr „nur“ mit dem Entstehen eures Unternehmens zu tun habt. Fallen jedoch die ersten (kostenpflichtigen) Entscheidungen, haftet jeder Gründer eurer GbR für die Schulden und Versäumnisse der Gesellschaft.

Die Gründung einer GbR eignet sich daher am besten für unkomplizierte Partnerschaften wie Kleingewerbetreibende oder Gemeinschaftspraxen. Ihr braucht kein bestimmtes Mindestkapital, um starten zu können, solltet euch aber bewusst sein darüber, dass jeder auch mit seinem Privatvermögen im Schadensfall haftet. Daher ist ein schriftlicher Vertrag unter den Geschäftspartnern empfehlenswert, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Einen Eintrag im Handelsregister benötigt ihr nicht, wenn ihr einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, müsst ihr euch aber alle ganz normal beim Gewerbeamt anmelden. Ebenfalls der Bogen für das Finanzamt ist auszufüllen.

Select Dynamic field

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine geeignete Rechtsform, wenn du kaufmännisch unterwegs bist. Genau wie bei der GbR benötigst du zur Gründung mindestens zwei Personen, die OHG entsteht dann durch den Eintrag ins Handelsregister. Der wesentliche Unterschied zur GbR besteht darin, dass eine OHG nicht von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden gegründet werden kann. Haftung und Mindestkapital hingegen sind wieder ähnlich der GbR: Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung und alle Geschäftspartner haften mit dem eigenen Vermögen im Schadens- und Schuldenfall. Auch bei dieser Rechtsform empfiehlt sich also ein schriftlicher Vertrag unter den gründenden Parteien.

Kommanditgesellschaft (KG)

Du möchtest der alleinige Chef in deinem Unternehmen bleiben, hättest aber gerne finanzielle Hilfe von außen? Dann ist die KG als Unternehmensform für dich interessant. Bei dieser Form behältst du die volle Kontrolle, hast aber finanziell hochwertige Geschäftspartner an deiner Seite, die dir Unterstützung bieten, für die sie später prozentual  gewinnbeteiligt werden. Wichtig zu wissen ist hier, wer wann haftet: Du als sogenannter Komplementär haftest vollständig und unbeschränkt, sowohl mit dem Firmen- als auch mit deinem Privatvermögen. Die Kommanditisten, also deine mitspracheunberechtigten Mitgründer, haften lediglich in der Höhe ihrer Einlagen.

Der Eintrag ins Handelsregister ist bei dieser Unternehmensform Pflicht, ebenso müssen sämtliche Mitglieder der KG dafür beim Notar erscheinen. Die Haftungsbeschränkung für die Kommanditisten tritt auch erst mit diesem Eintrag in Kraft. Deine Mitgründer haben zwar kein Mitspracherecht im eigentlichen Sinn, dürfen aber den Jahresabschluss einsehen und kontrollieren sowie besonders riskanten Geschäften widersprechen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) & UG

Zum Thema GmbH-Gründen habe ich bereits einen Blogbeitrag mit ganz vielen Details und auch eigenen Erfahrungen veröffentlicht. Du kannst ihn hier finden, falls dich das Thema noch tiefer interessiert.

Die GmbH ist die wohl bekannteste und anerkannteste Rechtsform für ein Unternehmen. Zur Gründung benötigst du ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, von dem die Hälfte sofort einbezahlt werden muss. Damit unterscheidet sie sich zu ihrer „Vorform“ der UG, die dir ermöglicht, mit nur einem Euro Stammkapital zu gründen und das restliche Kapital nach und nach aufzubauen, um die UG später zur GmbH umzumelden. Die UG wird deshalb umgangssprachlich auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH betitelt.

Bei der GmbH ist die Haftung besonders interessant: Du musst zwar mindestens die 25.000 Euro einbringen, haftest aber hinterher auch nur maximal mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Haftung mit Privatvermögen ist ausgeschlossen. Eine GmbH zählt als juristische Person und wird von einem Geschäftsführer geleitet. Dieser kann entweder einer der Gründer sein oder jemand von außerhalb, der bei der GmbH als Geschäftsführer angestellt ist. Ein Eintrag im Handelsregister ist Pflicht.

SocialMedia Skills für Gründer

Du siehst also, es gibt für alle Belange eine entsprechende Unternehmensform. Dies hier waren nur die Gängigsten, wenn du dich aber mehr für dieses Thema interessierst, kann ich gerne eine ähnliche Aufstellung zu noch weiteren Unternehmensformen machen. Falls du dir unsicher bist, welche Unternehmensform für dich die geeignetste ist, kannst du mich sehr gerne jederzeit einen StartUp-Call mit mir hier auf meiner Homepage buchen. Alternativ kannst du gerne in die IT-founder-Facebookgruppe kommen und deine Fragen mit der Community erörtern.

Ich wünsche dir ganz ganz viel Erfolg mit deinem Business!

About the author 

Tobias Ziegler

CEO von IT-founder.de, Gründer, Business-Coach und langjähriger Selbstständiger in der IT-Branche.
Als Gründer fühlst du dich vielleicht manchmal erschlagen von der Menge und Vielfalt der anstehenden Aufgaben. Ich zeige dir aus eigener Erfahrung, wie du mit deinem IT-Unternehmen erfolgreich startest und Fehler vermeidest!

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}
Trage dich ein um keine Neuigkeiten zu verpassen!
>