Dieses Mal im IT-founder Podcast:
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In der letzten Folge habe ich dir erklärt, was Scheinselbstständigkeit ist und wie sie festgestellt wird. In diesem zweiten Teil geht es jetzt darum, welche Risiken damit verbunden sind. Was kannst du tun, um Scheinselbstständigkeitskriterien zu vermeiden und Strafen abzuwenden? Was kommt auf dich zu, wenn du zum Scheinselbstständigen erklärt wirst?
Scheinselbstständigkeit wurde festgestellt – und nun?
In diesem Fall würde eigentlich ein Angestelltenverhältnis vorliegen. Folgendes passiert: Forderungen werden rückwirkend geltend gemacht: Sozialversicherungsbeiträge bis zu vier Jahre rückwirkend, außer, es kann Vorsatz nachgewiesen werden. In dem Fall wird die Grenze hochgestuft auf 30 Jahre. Das kann so oder so schon existenzgefährdend werden. Schau auf jeden Fall ins Kleingedruckte deines Auftraggebers, heutzutage schreiben viele in die Verträge hinein, dass man bestätigen soll, nicht scheinselbstständig zu sein und sonst im Schadensfall selber Konsequenzen zu tragen.
Als zweites gibt es noch die liebe Lohnsteuer. Als Angestellter bist du lohnsteuerpflichtig. Entsprechend kann es gut sein, dass das Finanzamt als Strafe deiner Scheinselbstständigkeit auf dich zukommt und sagt, du musst deine Steuer nachzahlen. Du siehst, wenn du all die Risiken gebündelt betrachtest, kommen da schnell mehrere zehntausende Euro zusammen – alleine für 4 Jahre. Das kann bis zur Privatinsolvenz führen.
Wie reduzierst du die Risiken einer Scheinselbstständigkeit?
- Teile deine Einnahmen auf mehrere Kunden auf -> wenn keiner deiner Auftraggeber mehr als 40 % deines Umsatzes ausmacht, dann bist du relativ sicher unterwegs
- Mach deutlich, dass dein eigenes Unternehmen eine eigene Ausstattung hat -> dazu gehören Räume, deine eigene IT-Ausstattung, dein Firmentelefon, dein Marketing, deine Visitenkarten
- Wenn du Geschäftsführer einer GmbH bist, reduzierst du das Risiko einer Scheinselbstständig erheblich
- Hast du eigene sozialversicherungspflichtige Angestellte? Auch das macht aus dir ein Unternehmen -> in Kombination mit einer GmbH bist du so nahezu auf der sicheren Seite
Hörerfrage 1: Dein Ex-Chef ist dein erster (und einziger) Auftraggeber
Doch wie sieht es aus, wenn dein bisheriger Arbeitgeber dein erster potenzieller Auftraggeber sein könnte? Diese Frage wurde mir von euch gestellt. Hier muss man wirklich darauf achten, nicht in eine Falle zu tappen: Du kannst nicht einfach ein Gewerbe anmelden und anfangen, deinem Auftraggeber und ehemaligen Chef eine Rechnung zu schicken. Stelle sicher, dass du einen Außenauftritt aufbaust, dass du nachweislich selbst unternehmerisches Risiko trägst, eigenes Arbeitsequipment benutzt und – ganz wichtig! – nicht weisungsgebunden bist.
Ansonsten ist das Risiko sehr hoch, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Hörerfrage 2: Kein Auftrag wegen zu hohem Risiko einer Scheinselbstständigkeit
Als weitere Frage wurde mir zugetragen, was man tun kann, wenn ein Auftraggeber den Auftrag nicht vergeben möchte, weil ihm das Risiko einer Scheinselbstständigkeit zu hoch ist, da die Verhältnisse nicht klar scheinen. In diesem Fall gibt es zum einen ein sogenanntes Statusfeststellverfahren. Das kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen und dann ist die Sache relativ schnell geklärt. Die zweite Möglichkeit ist, du legst ihm anhand einer Checkliste selbst dar, dass kein Risiko einer Scheinselbstständigkeit besteht. Das kann überzeugen, alternativ kannst du auch einen neutralen Dritten zur Hilfe holen, der deine Aussagen bestätigt. Das kann ein Steuerberater oder Rechtsanwalt sein beispielsweise. Tatsächlich kannst du dir auch online ein Zertifikat ausstellen lassen.
Wenn du noch rechtliche Fragen hast, dann wende dich gerne an einen Fachanwalt. Ich kann dir das Thema mit den wichtigsten Fakten umreißen, aber dir keinen verbindlichen rechtlichen Rat geben. Mit allgemeinen Fragen rund ums Business kannst du dich gerne jederzeit an mich wenden. Buch dir dafür auch gerne einfach einen kostenfreien Startup-Call.
Ich wünsche dir ganz ganz viel Erfolg mit deinem Unternehmen!