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Scheinselbstständigkeit: Das musst du als Freelancer beachten

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Scheinselbstständigkeit-risiken

Erkenne die Risiken & vermeide Gefahren

Neben all den Benefits und Freiheiten kannst du in der Selbstständigkeit leider auch übel auf die Nase fallen. Ein Risikofaktor kann dabei die sogenannte Scheinselbstständigkeit sein. Doch was versteht man überhaupt darunter? Und kann man “versehentlich” in der Scheinselbstständigkeit landen? Welche Konsequenzen hat eine Scheinselbstständigkeit und wer stellt das Vorliegen einer solchen denn eigentlich fest? 


Dieser Artikel gibt dir Einblick in die für uns relevanten Punkte. Das Thema selbst ist unfassbar komplex und auch rechtlich sehr ausgedehnt. Wenn du rechtliche Unterstützung benötigst, wende dich bitte an einen Anwalt oder Rechtsberater.



Was versteht man unter Scheinselbstständigkeit?

Unter einer Scheinselbstständigkeit versteht man, dass du zwar als Selbstständiger arbeitest, aber nach objektiven Kriterien wie ein Angestellter wirkst. In einem solchen Fall wäre deine Arbeit versicherungspflichtig anzumelden.

Anders ausgedrückt: du trittst als Selbstständiger auf, tatsächlich liegt aber ein Beschäftigungsverhältnis vor. Es gibt keine einheitlichen Kriterien, aber wenn du folgende Punkte als Selbstständiger erfüllst, ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit gering:

  • du kannst deine Urlaubs- und Arbeitszeiten frei wählen

  • du kannst Projekte annehmen oder ablehnen

  • du bestimmst deinen Preis und Arbeitsort

  • deine Projekte sind auf verschiedene Auftraggeber aufgeteilt

  • du hast Leute angestellt oder kannst Aufgaben delegieren

  • du bewirbst dein eigenes Unternehmen & kannst deine Kunden frei wählen

Kriterien Scheinselbstständigkeit vermeiden

Wer stellt eine Scheinselbstständigkeit fest? 

Bis zum Jahr 2003 konnten Sozialversicherungsträger aufgrund der “Vermutungsregelung” und der Basis von bestimmten Merkmalen dazu bemächtigt, Verdachtsfälle anzustoßen. Mit Wegfall dieser Regelung liegt die Beweislast nun wieder bei Betriebsprüfern oder Einzugsstellen.

Über ein sogenanntes Anfrageverfahren zur Statusklärung kann beispielsweise die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beauftragt werden, Verdachtsfälle zu prüfen - sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer, der sich absichern möchte. 

Scheinselbstständige Arbeitnehmer sind Personen, die als Selbstständige auftreten, tatsächlich aber abhängig Beschäftigte im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV sind.

Die Kriterien zur Status Feststellung

Die Kernfrage: Handelt deine Tätigkeit sich um eine Selbstständige Tätigkeit oder um eine abhängige Beschäftigung

Hierbei wird die abhängige Beschäftigung durch die tatsächlichen Rahmenbedingungen in der täglichen Praxis durch z.b. die Deutsche Rentenversicherung Bund geprüft.

Bist du für einen Auftraggeber oder verteilt sich deine Auftragslast und du bist für mehrere Auftraggeber tätig?

Du solltest für eine Vielzahl an Auftraggebern eine selbständige Tätigkeit wahrnehmen. Unter selbständige Tätigkeit werden insbesondere die oben aufgelisteten Punkte verstanden.  

Welche Strafen drohen bei Scheinselbstständigkeit? 

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen Konsequenzen fürchten, wenn eine Scheinselbstständigkeit auffliegt. Sozialversicherungsbeiträge und unter Umständen auch die Lohnsteuer kann rückwirkend für vier Jahre zurückverlangt werden.

Bei bestätigter Vorsätzlichkeit können auch noch Bußgelder und Gefängnisstrafen drohen, die Rückzahlungen können dann auch auf bis zu 30 Jahre ausgeweitet werden. 

Als Selbstständiger verlierst du deinen Selbstständigenstatus als Konsequenz und musst damit rechnen, die Vorsteuer nachträglich zurückzuzahlen, da diese beim Status des Angestellten ungültig ist und berichtigt werden muss.

Wenn du also ein paar - eigentlich für Selbstständige selbstverständliche - Dinge wie freie Arbeitszeit- und Projektwahl, unabhängigen Urlaub oder Bewerbung des eigenen Unternehmens berücksichtigst, kannst du eigentlich nicht zufällig oder versehentlich in eine Scheinselbstständigkeit geraten.

Falls du dir deines Status nicht sicher bist und die Situation lieber rechtlich geklärt wissen möchtest, kannst auch du als Arbeitnehmer ein Prüfungsverfahren anstoßen.

Fazit

Scheinselbstständigkeit ist ein reales Risiko, dass gerade Auftraggeber von Freelancern unbedingt im Auge behalten müssen. Wenn ein Auftraggeber einen Auftragnehmer mit einem Großteil seiner Kapazität über eine längere Zeit bucht, empfiehlt sich eine Prüfung vorab.

Wie darf ich dir helfen?

Solltest du noch allgemeine (nicht rechtliche) Fragen hast oder mit deinem Business/deiner Auftragslage nicht weiterkommst, dann kannst du dir gerne einen kostenlosen Startup-Call mit mir buchen!

Als Coach für IT-Unternehmen stehe ich dir gerne mit Rat zur Seite. Alternativ kannst du dich auch gerne in der IT-founder-Facebookgruppe mit Gleichgesinnten austauschen.

About the author 

Tobias Ziegler

CEO von IT-founder.de, Gründer, Business-Coach und langjähriger Selbstständiger in der IT-Branche.
Als Gründer fühlst du dich vielleicht manchmal erschlagen von der Menge und Vielfalt der anstehenden Aufgaben. Ich zeige dir aus eigener Erfahrung, wie du mit deinem IT-Unternehmen erfolgreich startest und Fehler vermeidest!

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