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Die Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht

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Rechtsform Unternehmensgündung Grafik

Die optimale Rechtsform: Einleitung zu den Rechtsformen

Wenn Du als IT-Unternehmer daran denkst ein Unternehmen zu gründen, ist es
ausgesprochen wichtig sich im Vorfeld Gedanken zur Wahl der passenden Rechtsform und deren Besteuerung zu machen. Die
Steuersätze in Deutschland sind hoch und Du solltest nicht mehr Geld als notwendig ans
Finanzamt zahlen. Im Folgenden werden die gängigen Rechtsformen und deren Belastung
mit Ertragsteuern vorgestellt.
Als mögliche Rechtsformen bieten sich folgende Unternehmenstypen für eine
Unternehmensgründung an:

  • Das Einzelunternehmen
  • Die GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Die GmbH & Co. KG
Die Besteuerung der Rechtsformen im Vergleich

Rechtsform: Einzelunternehmen

Rechtliche Grundlagen des Einzelunternehmens

Als Einzelunternehmer/in bist Du als natürliche Person steuerpflichtig und haftest persönlich
für Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.

Steuerliche Grundlagen des Einzelunternehmens

Im ersten Schritt ist zu klären, ob Deine Einkünfte im steuerliche Sinne als „gewerblich“ oder
als „freiberuflich“ einzustufen sind.

IT-Unternehmer sind in der Regel gewerblich tätig. In Ausnahmefällen kann die Tätigkeit im
steuerlichen Sinn auch „freiberuflich“ sein. Dies kann der Fall sein, wenn das persönliche
Fachwissen gegenüber dem Einsatz von Kapital eine besondere Rolle spielt (z.B. bei
Programmierern oder Unternehmensberatern). Ob die steuerlichen Kriterien erfüllt sind,
muss stets im Einzelfall überprüft werden.

Als Einzelunternehmer bist Du verpflichtet eine Buchhaltung zu führen und (je nach
Unternehmensgröße und steuerlicher Einstufung) eine Einnahmen-Überschussrechnung
oder eine Bilanz zu erstellen. Hieraus wird jährlich ein steuerlich maßgeblicher Gewinn oder
Verlust ermittelt.

Der Gewinn oder Verlust fließt in Deine Einkommensteuererklärung ein und wird dort mit
anderen Einkünften verrechnet. Nach Abzug von steuerlich abzugsfähigen Posten,
insbesondere Sonderausgaben und Freibeträgen, wird ein zu versteuerndes Einkommen
ermittelt, dass der Einkommensteuer zu unterwerfen ist.

Wie das zu versteuernde Einkommen besteuert wird, zeigt die folgende Tabelle (für das
Steuerjahr 2020).


Einzelveranlagung

Einzelveranlagung Zusammenveranlagung

Grundfreibetrag

Bis 9.408 EUR steuerfrei

Bis 18.816 EUR steuerfrei

Progressiv steigende Steuerbelastung

Von 9.408 EUR bis 57.052 EUR Einkommensteuersatz beginnend bei bei 14% bis 42% ansteigend

Von 18.516 EUR bis 114.104 EUR Einkommensteuersatz beginnend bei 14% bis 42% ansteigend

Proportionalzone 1

Von 57.052 EUR bis 270.501 EUR Einkommensteuersatz 42%

Von 114.104 EUR bis 541.002 EUR Einkommensteuersatz 42%

Proportionalzone 2

Ab 270.501 EUR

Einkommensteuersatz 45%

Ab 541.002 EUR

Einkommensteuersatz 45%

Zusätzlich zur Einkommensteuer fällt Solidaritätszuschlag an (ab 2021 ändert sind die
Berechnungsmethode). Kirchenmitglieder zahlen außerdem Kirchensteuer, die jedoch als
„Sonderausgabe“ wiederum das zu versteuernde Einkommen vermindert.

Ein Gewinn ist bei einem gewerblichen Einzelunternehmer außer der Einkommensteuer
auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen (Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer). Bis zu
einem Freibetrag von 24.500 EUR wird keine Gewerbesteuer erhoben.

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt von dem sog. „Gewerbesteuerhebesatz“ ab, den jede
Gemeinde selbst festlegt. Abhängig von diesem Hebesatz liegt die Gewerbesteuerbelastung
in vielen Gemeinden bei ca. 15%. Die Gewerbesteuer ist bei einem gewerblichen
Einzelunternehmer auf die Einkommensteuer anrechenbar. Auf die Gesamtsteuerbelastung
wirkt sich die Gewerbesteuer deshalb nur unwesentlich aus.

Vorteile des Einzelunternehmens

  • Bei niedrigen Einkommen kann die durchschnittliche Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer niedriger sein, als bei einer Kapitalgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften ist der Gewinn vom ersten Euro an mit ca. 30% zu versteuern
    (15% Körperschaftsteuer zzgl. SolZ und Gewerbesteuer).
  • Die Zusammenveranlagung von verheirateten Paaren kann zu einer Senkung der
    Einkommensteuerbelastung führen
  • Die Gewerbesteuer ist weitgehend auf die Einkommensteuer anrechenbar
  • Verluste können steuermindernd geltend gemacht werden

Nachteile des Einzelunternehmens

  • Überschreitet das zu versteuernde Einkommen die maßgeblichen Grenzwerte, liegt die Steuerbelastung bei 42% (ggf. 45%) zzgl. Solidaritätszuschlag und (sofern
    zutreffend) Kirchensteuer.

Rechtsform: Die GmbH / Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rechtliche Grundlagen der GmbH / UG

Die Rechtsform GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz „UG“ genannt, sind Kapitalgesellschaften und somit juristische Personen. Genau wie die GmbH wird auch die Rechtsform UG steuerlich gleich behandelt.
Die Kapitalgesellschaft ist der Steuerpflichtige und haftet für Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt.

Die wichtigsten Schritte zur Gründung einer GmbH findest du hier.

Rechtsform: Steuerliche Grundlagen der GmbH / UG

Die Kapitalgesellschaft ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen und jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Hieraus wird der steuerlich maßgebliche Gewinn oder Verlust ermittelt.

Der Gewinn wird wie folgt besteuert:

  • Körperschaftsteuer: 15%, zusätzlich Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer: abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, meist ca. 15%

Zusammen ergibt sich in der Regel eine Gesamtsteuerbelastung von ca. 30%.

Der Gewinn der Kapitalgesellschaft vermindert sich durch Vergütungen, die der Gesellschafter oder ihm nahestehende Personen erhält. Zu den Vergütungen gehören insbesondere der Arbeitslohn des Geschäftsführers bzw. nahestehenden Personen, Darlehenszinsen, Mieten oder Pachten oder ähnliches. Diese Vergütungen sind vom Empfänger der Einkommensteuer zu unterwerfen. Bei geschickter Vorgehensweise lässt sich die Höhe der Einkünfte so gestalten, dass die Steuerbelastung übergreifend
(Kapitalgesellschaft und Gesellschafter) optimiert werden kann.

Ist geplant eine Kapitalgesellschaft zu veräußern, bietet es sich an die Anteile von einer anderen Kapitalgesellschaft halten zu lassen. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Kapitalgesellschaft ist in diesem Fall bis auf 5% des Gewinns steuerfrei. Erfahre mehr zum Thema Holding gründen.

Vorteile der GmbH / UG

  • Die laufende Belastung mit Ertragsteuern liegt „nur“ bei ca. 30%.
  • Der Gewinn kann durch Vergütungen an den Gesellschafter bzw. nahestehende Personen
    reduziert werden.
  • Der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist bis auf 5% des Gewinns steuerfrei.

Nachteile der GmbH / UG

  • In der Kapitalgesellschaft versteuerte Gewinne sind dort gebunden. Sollen sie an den Gesellschafter ausgeschüttet werden, ist die Ausschüttung einer Kapitalertragsteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu unterwerfen.
  • Die Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Kapitalertragsteuer) ist in diesem Fall in der Regel höher (oft im Bereich von ca. 48%), als wenn der Gewinn (wie einem Einzelunternehmer oder einer GmbH & Co. KG) der Einkommensteuer unterworfen worden wäre.

Die GmbH & Co. KG

Rechtliche Grundlagen der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG (KG steht für Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft,
bei der es unbeschränkt und beschränkt haftende Gesellschafter gibt. Der unbeschränkt
haftende Gesellschafter ist üblicherweise eine GmbH, während die Kommanditisten natürliche Personen sind.

Die GmbH & Co. KG ist der Steuerpflichtige und haftet für Verbindlichkeiten gegenüber dem
Finanzamt. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft kann der unbeschränkt
haftende Gesellschafter, nicht jedoch der Kommanditist belangt werden.

Die GmbH & Co. KG vereint somit die Vorteile einer GmbH (Haftungsbeschränkung der Kommanditisten) mit den steuerlichen Vorteilen eines Einzelunternehmens und ist deshalb eine interessante Alternative zur GmbH.

Rechtsform: Steuerliche Grundlagen der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen und jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Hieraus wird der steuerlich maßgebliche Gewinn oder Verlust ermittelt.

Der Gewinn ist auf Ebene der Gesellschaft der Gewerbesteuer zu unterwerfen.
Ertragsteuerlich wird der Gewinn anteilig den einzelnen Gesellschaftern zugewiesen. Diese versteuern ihren Gewinnanteil in der Einkommensteuer- (natürliche Personen) oder Körperschaftsteuererklärung (Kapitalgesellschaften).

Vorteile der GmbH & Co. KG

  • Bei niedrigen Einkommen kann die durchschnittliche Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer niedriger sein, als bei einer Kapitalgesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften ist der Gewinn vom ersten Euro an mit ca. 30% zu versteuern
    (15% Körperschaftsteuer zzgl. SolZ und Gewerbesteuer).
  • Die Zusammenveranlagung von verheirateten Paaren kann zu einer Senkung der
    Einkommensteuerbelastung führen.
  • Die von der GmbH & Co KG gezahlte Gewerbesteuer ist weitgehend auf die
    Einkommensteuer anrechenbar.
  • Verluste der GmbH & Co. KG wirken sich für den Kommanditisten bis zur Höhe seiner Kommanditeinlage steuermindernd aus.

Nachteile der GmbH & Co. KG

  • Überschreitet das zu versteuernde Einkommen die maßgeblichen Grenzwerte, liegt die Steuerbelastung bei 42% (ggf. 45%) zzgl. Solidaritätszuschlag und (sofern
    zutreffend) Kirchensteuer.
  • Verluste können bei Kommanditisten nur bis zur Höhe der Kommanditeinlage
    steuermindernd geltend gemacht werden.

Fazit zur Wahl der passenden Rechtsform aus steuerlicher Sicht

Wie dargestellt kannst Du zwischen mehreren Rechtsformen für Dein IT-Unternehmen
wählen. Neben rechtlichen Fragen ist die Höhe der Besteuerung ein wichtiges Kriterium, das
bei der Entscheidungsfindung unbedingt berücksichtigt werden sollte. Schließlich sollst Du
nicht mehr als notwendig Deines hart verdienten Geldes an das Finanzamt zahlen.
Um die richtige Entscheidung zu treffen solltest Du zunächst Deine steuerliche Ist-Situation
verstehen. Prognostiziere im zweiten Schritt die voraussichtlichen Gewinne Deines
Unternehmens für die nahe und mittlere Zukunft. Diese Informationen sind die Grundlage für
die Wahl der steueroptimalen Unternehmensform.

Abschließend möchte ich Dir noch einen Tipp für Deine unternehmerische Tätigkeit
mitgeben: Systematische Steueroptimierung lohnt sich!

Als Steuerberater empfehle ich Dir, Dich regelmäßig mit Deiner steuerlichen Situation zu
beschäftigen. Stelle Dir mindestens einmal im Jahr diese Fragen:
1. Wie hoch ist meine Einkommensteuerbelastung bzw. die Steuerbelastung
meines Unternehmens (Aufnahme Ist-Situation)
2. Wie wird sich meine finanzielle und steuerliche Situation in der Zukunft
entwickeln? (Prognose)
3. Sind meine Strukturen für die erwartete Entwicklung steueroptimiert?
(Wichtige Fragen sind z.B.: Ist die Rechtsform meines Unternehmens steueroptimal?
Sind meine Bezüge als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft steueroptimiert? Kann
ich Familienmitglieder bzw. nahestehende Personen zur Steueroptimierung einsetzen?)
4. Habe ich sämtliche geplanten Maßnahmen zur Optimierung meines zu
versteuernden Einkommens dieses Jahres umgesetzt?

Wenn Du Dich mit diesen vier Fragen regelmäßig beschäftigst, wird es Dir gelingen Deine
Steuerbelastung nachhaltig zu minimieren. Dabei wünsche ich Dir viel Erfolg!
Ich wünsche Dir einen guten Start bei der Gründung Deines Unternehmens und eine
erfolgreiche unternehmerische Zukunft!

Fachbeitrag von Volkmar Hindelang

- Volkmar Hindelang

Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater


https://www.hindelang-steuerberatung.de

About the author 

Tobias Ziegler

CEO von IT-founder.de, Gründer, Business-Coach und langjähriger Selbstständiger in der IT-Branche.
Als Gründer fühlst du dich vielleicht manchmal erschlagen von der Menge und Vielfalt der anstehenden Aufgaben. Ich zeige dir aus eigener Erfahrung, wie du mit deinem IT-Unternehmen erfolgreich startest und Fehler vermeidest!

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